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Kurse und Vorträge

Rechtsanwältin Cordula Roßkopf ist auch als Referentin tätig.

 

Sie sind ein Unternehmen oder ein Verein?

 

Unsere Anwälte stehen als Referenten zur Verfügung. Sie dürfen uns gerne auf Ihr Wunschthema ansprechen.

 

 

 

Es werden unter anderem folgende Themen angeboten:

1. Mietrecht:

Ein Vortrag, der sich sowohl an Mieter als auch Vermieter wendet. Es soll erörtert werden, wie Mietverträge interessengerecht gestaltet werden können, welche Voraussetzungen für Kündigungen gelten, wann Mieterhöhungen und Mietminderungen gerechtfertigt sind, wer für welche Art von Reparaturen die Verantwortung trägt. Des Weiteren soll auf die Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Mietverträgen eingegangen werden.

 

2. Arbeitsrecht:

Ein Vortrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Welche Fragen dürfen im Bewerbungsgespräch gestellt werden? Was sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Kündigungen? Beispiele für fristlose Kündigungen. Wie hat eine Abmahnung auszusehen? Woran erkenne ich, ob mein Arbeitszeugnis positiv ist? Auswirkungen des Gleichbehandlungsgesetzes auf einzelne Unternehmen.

 

3. Mediation - wie schlichte ich Konflikte im Arbeitsbereich?

Ein Kurs für Arbeitgeber und Vorgesetzte. Wie Sie in Ihrer Führungsrolle schnell und effizient Konflikte am Arbeitsplatz lösen und die beteiligten Parteien sogar dazu bewegen, intensiver und nachhaltiger zusammenzuarbeiten. Vorgestellt werden eine Vielzahl an praktischen Methoden und Techniken, die zur erfolgreichen Vermittlung in Team- und Gruppenkonflikten beitragen.

 

4. Mediation – zwischenmenschliche Konflikte erfolgreich lösen

Der Kurs richtet sich sowohl an Einzelpersonen als auch an Paare, die mehr über die Macht der passenden Wortwahl und gewaltfreie Kommunikation erfahren wollen. Wie kommt meine Botschaft beim Gegenüber an? Welche Bedürfnisse stecken hinter Aussagen, Vorwürfen etc. wirklich? Was ist der Kern des Konflikts? Die Teilnehmer dürfen auch eigene, existierende Streitigkeiten im Kurs aufarbeiten. Der Veranschaulichung dienen praktische Beispiele und Gruppenspiele.

 

5. Heute schon an morgen denken

Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Trauriges Ergebnis einer aktuellen Studie: Nur ein kleiner Teil der Bundesbürger hat ein Testament errichtet, Erbstreitigkeiten sind so oft vorprogrammiert. Sie lehnen lebenserhaltende Maßnahmen ab, sofern keine Chance mehr auf Heilung besteht? Die Errichtung einer Patientenverfügung hilft im Ernstfall, nicht jahrelang im Wachkoma leben zu müssen. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es indessen Ihrem Bevollmächtigten, in Ihrem Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen, wenn Sie hierzu außerstande sind.